Es sollte einem doch zu denken geben, wenn jemand, der keine Schusswaffe in der Hand hatte, von Polizisten mit zwölf gezielten Schüssen – man muss sagen niedergestreckt – wurde. Ja, niedergestreckt.
So weit ich weiß, besteht auch die Möglichkeit jemanden – egal in welchem Rausch – mit Schüssen in die Oberschenkel zu stoppen. Mit einem Schuss evtl, . mit zweien: sehr sicher. Bei dreien: mit äußerster Wahrscheinlichkeit, bei vieren……..
Warum man zwölf Schüsse abgeben muss und warum der Fall im Nachhinein nicht mehr rekonstruiert werden kann, jedoch ist mir ein Rätsel.
Nach einer – für die “Gesetzteshüter” erfolgreich abgewehrten Klage – hatte nun der Generalstaatsanwalt darüber zu befinden, ob das ganze Schreckliche was da passiert ist – und nicht mehr rückgängig gemacht werden kann – wenigsten einen ordentlichen Abschluss in einem Gerichtsprozess findet.
Doch wie zu erwarten, hat der - im übertragenen Sinne gesehene – “Arbeitgeber” seinen ausführenden Mitarbeitern nicht ans Bein gepisst.
Was einmal wieder ein Zeichen dafür ist, das hier nicht alles so gerecht abläuft, wie uns immer vorgelogen wird. Das der allseits bekannte Lobbyismus totgeschwiegen wird, hat – nennen wir es mal – wirtschaftliche Gründe.
Wie aber hier nun das Gesetz (und vor alle dessen Gleichheitsgrundsatz) mit Füßen getreten wird, dafür finde ich gar keine passenden Worte mehr. Doch, eines: “Kotz” !
Hätte Otto-Normal in der selben Notwehr-Situation mit zwölf Schüssen reagiert, wäre sofort von einem gekränktem Verhältnis zwischen Täter und Opfer ausgegangen – ja, eventuell sogar von einer Beziehungstat…
Kranke Welt, in der wir leben, hm ?












